Point of Difference (e.V.)
1. Zweck
Diese Regelung zur Streitbeilegung legt die Verfahren zur Lösung von Streitigkeiten fest, die aus oder im Zusammenhang mit Aktivitäten, Dienstleistungen, Vereinbarungen oder Interaktionen mit Point of Difference entstehen.
Ziel ist es, Streitigkeiten fair, effizient und einvernehmlich zu lösen und dabei Beziehungen sowie die humanitäre Mission der Organisation zu wahren.
2. Geltungsbereich
Diese Regelung gilt für alle Streitigkeiten, Ansprüche oder Meinungsverschiedenheiten zwischen Point of Difference und:
- Teilnehmenden und Begünstigten
- Freiwilligen und Mitgliedern
- Spenderinnen und Spendern sowie Unterstützenden
- Partnern, Auftragnehmern und Dienstleistern
sofern nicht zwingende gesetzliche Vorschriften etwas anderes vorgeben.
3. Einvernehmliche Lösung (Handeln nach Treu und Glauben)
Vor Einleitung formeller rechtlicher Schritte bemühen sich die Parteien, Streitigkeiten einvernehmlich zu lösen.
Dies umfasst:
- eine schriftliche Mitteilung über die Streitigkeit
- offenen und konstruktiven Dialog
- angemessene Zusammenarbeit zur Erreichung einer gemeinsamen Lösung
Dies entspricht dem Engagement der Organisation für Fairness, Verantwortlichkeit und Kooperation.
4. Mediation (optional, aber empfohlen)
Kann keine einvernehmliche Lösung erzielt werden, können die Parteien vereinbaren, die Streitigkeit einer Mediation durch eine neutrale Person zuzuführen.
- Mediation ist freiwillig und rechtlich nicht bindend
- Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten, sofern nichts anderes vereinbart wurde
- Gesetzliche Rechte und Verjährungsfristen bleiben unberührt
Bei Streitigkeiten mit Begünstigten oder vulnerablen Personen wird eine Mediation, sofern angemessen, ausdrücklich empfohlen.
5. Gerichtsverfahren und Gerichtsstand
Kann die Streitigkeit weder durch Gespräche noch durch Mediation gelöst werden, steht es jeder Partei frei, rechtliche Schritte einzuleiten.
Sofern zwingende Verbraucherschutzvorschriften nicht entgegenstehen:
- gilt deutsches Recht
- ist der Gerichtsstand der Sitz von Point of Difference, soweit rechtlich zulässig
Für Verbraucher innerhalb der EU bleiben zwingende Gerichtsstands- und Verbraucherschutzregelungen unberührt.
6. Verbraucherstreitbeilegung (EU‑ODR)
Handelt es sich um eine Streitigkeit mit einem Verbraucher innerhalb der Europäischen Union, kann die Plattform zur Online-Streitbeilegung (ODR) genutzt werden:
👉 https://ec.europa.eu/consumers/odr
Point of Difference ist nicht verpflichtet, an einem Verbraucherschlichtungsverfahren teilzunehmen, zeigt sich jedoch offen für angemessene außergerichtliche Streitlösungen.
7. Fortbestehen von Verpflichtungen
Während eines Streitbeilegungsverfahrens verpflichten sich beide Parteien – soweit zumutbar –,:
- unstreitige Verpflichtungen weiterhin zu erfüllen
- Handlungen zu vermeiden, die den Konflikt verschärfen könnten
8. Vertraulichkeit
Alle im Rahmen der Streitbeilegung geführten Gespräche, Korrespondenzen und Mediationsverfahren sind vertraulich zu behandeln, sofern nicht gesetzliche Offenlegungspflichten bestehen.
9. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Streitbeilegungsregelung ganz oder teilweise unwirksam oder nicht durchsetzbar sein, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt und weiterhin wirksam.
